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Aquafitness & Aquacycling

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AGB PDF Drucken E-Mail

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1.Ort

Bergisch Gladbach Bensberg in der Rehabilitationsklinik Aquacycling und Aquafitnesskurse an.
Es gilt die Hausordnung der Rehaklinik Bensberg.
Alle ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt.


2.Anmeldung/ Bezahlung

Um an einem Kurs teilnehmen zu können ist entweder eine schriftliche Anmeldung oder eine Buchung über Aquavelo.de
notwendig. Der Gesundheitsfragebogen ist auszufüllen und die Kursgebühr ist zu entrichten.

Frank Lindlar
AquaVelo
VR Bank Bergisch Gladbach
BLZ: 37062600
Kontonummer: 3603785036

-Der Kurs ist bis Kursbeginn zu bezahlen. Im Verwendungszweck ist der Name, Kurstag und Kurszeit anzugeben.

-Schnupperstunden sind kostenlos.

-Ist 14 Tage nach Kursbeginn keine Zahlung eingegangen, werden Mahngebühren von 5,00€ zuzüglich Porto erhoben.


3.Abmeldung

Die Abmeldung eines gebuchten Kurses ist nur schriftlich bis zu 7 Tage vor Kursbeginn möglich. Sollte der Kurs bezahlt sein wird das Geld zurückerstattet.


4.Kursweitergabe

Grundsätzlich kann der Kursplatz an eine andere Person weiergegeben werden. Jedoch ist auch hier der Gesundheitsfragebogen auszufüllen.


5. Teilnahme

Keine oder verspätete Teilnahme/nicht wahrnehmen des Kurses.
Falls die Teilnahme eines gebuchten Kurses vergessen oder versäumt wurde, ist die Rückerstattung des Geldes nicht möglich. Sollte eine Kursbuchung und kein Zahlungseingang
vorliegen, ist auch bei Nichtteilnahme der volle Betrag zu entrichten.


6.Krankheit

Falls Stunden aufgrund von Krankheit des Aquaveloteams
ausfallen, so werden diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Termine weden dann bekannt gegeben.


7. Kursabbruch/Haftung

Falls ein Kurs abgebrochen wird, und die Schuld nicht beo Aquavelo liegt wird keine Kursgebühr erstattet.
Aquavelo ist für die Organisation und Durchführung der Kurse zuständig. Für gesundheitliche Fürsorge, psychische sowie physische Belastung ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich.


8. Ausschuss von den Kursen

Den Anweisungen der Trainer während der Kurse ist Folge zu leisten. Aquavelo behält sich vor Teilnehmervon den Kursen auszuschließen wenn Teilnehmer:
-Fremdenfeindliche,sexistische, menschenverachtene Äußerungen machen.
-während des Kurses eine Straftat begehen (Umkleidendiebstahl).
-wenn Teilnehmer Tatbestände begehen, die den geregelten Ablauf eines Kurses in Frage stellen.
Die Kursleitung hat jederzeit das Recht das Hausrecht auszuüben.

9. Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern

Aquavelo übernimmt keine Haftung für mitgerachte Wertgegenstände und Garderobe.


10. Beschädigung von Eigentum

Aquavelo übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmern


11.Haftung/Gesundheit

Aquavelo übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Gesundheit wenn diese nicht in konkreten Zusammenhang mit der Übungsanleitung steht. Der Teilnehmer ist verpflichtet den Gesundheitsfragebogen ehrlich und gewissenhaft auszufüllen.


12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach.